Paulas Leistungen
Folgender umfassender Leistungskatalog bildet die Grundlage für das individuelle Pflegeangebot von Paula. Als Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen übernimmt Paula dabei sämtliche Leistungen, wie sie der Pflegeversicherung, der häuslichen Krankenpflege und dem medizinischen Behandlungspflegekatalog entsprechen – von der Grundpflege über die hauswirtschaftliche Versorgung, häusliche Behandlungspflege wie Medikamentengabe und Wundbehandlung bis hin zur HIV-Pflege und Sterbebegleitung.
Zudem führt Paula auch die Beratung für pflegende Angehörige sowie eine eingehende Pflege- und Kostenberatung durch. Selbstverständlich zeichnet sich Paula ebenso durch qualifiziertes und motiviertes Fachpersonal, individuelle Wahl der Versorgungszeiten und die Bezugspflege aus.
Grundpflege:
Körperpflege,
An-und Auskleiden,
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme und deren Zubereitung,
Mobilisierung und Förderung der Beweglichkeit,
Lagerung und Prophylaxen,
Hilfestellung bei Blasen-und Darmentleerung.
Behandlungspflege:
Für diese Leistungen benötigen wir vom Hausarzt oder Facharzt einen Verordnungsschein. Dieser wird bei der Krankenkasse eingereicht und nach Genehmigung werden die Leistungen auch durch die Krankenkasse gezahlt.
Augentropfengabe,
Medikamentengabe,
Schmerzbehandlung,
Injektionen,
Stomapflege,
Katheterwechsel/- pflege,
Sondenernährung,
Portversorgung,
Versorgung mit Kompressionsverbänden und Kompressionsstrümpfen,
Wundversorgung durch eine ausgebildete Wundschwester aus unserem Team einschließlich der Aufklärung zu Wundproblematiken.
Weitere Leistungen von Paula:
Verhinderungspflege( bei Verhinderung der Pflegeperson durch Krankheit oder Urlaub),
Hilfestellung bei Anträgen der Pflegeversicherung,
Hilfe bei Behördengängen,
Medikamentenbelieferung,
bei eigenorganisierter Pflege, Beratungsbesuche gemäß §37Abs.3 SGB XI,
Vermittlung von Hilfsmitteln zur Erleichterung der Pflege,
Betreuung von Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz in der Häuslichkeit,
Hauswirtschaftshilfe z.B. Reinigung der Wohnung, Erledigung der Einkäufe,
Haus- und Familienpflege z.B. wenn ein Elternteil aus Krankheitsgründen verhindert ist, übernehmen wir die Haushaltsführung und Kinderbetreuung,
Vermittlung Hausnotruf.
Für Menschen die die Voraussetzung des § 45a SGB XI erfüllen, bieten wir entsprechend des §45b SGB XI zusätzliche Betreuungsleistungen an. Das können z. B. Gedächtnistraining, Spaziergänge, Gespräche oder auch eine individuelle Betreuung zu Hause sein.